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   VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13 We   

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VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13 We (https://dejure.org/2014,1506)
VG Weimar, Entscheidung vom 27.01.2014 - 1 E 935/13 We (https://dejure.org/2014,1506)
VG Weimar, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We (https://dejure.org/2014,1506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Aufteilung eines Beförderungskontingents auf Beförderungskreise nach den Beförderungsrichtlinien der Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Auszug aus VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13
    Dabei entbindet der im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren herabgestufte Prüfungsmaßstab im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit jedoch nicht von einer eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl, wenn der Eilentscheidung weitgehend die Bedeutung der Entscheidung im Hauptsacheverfahren zukommt (vgl. nur ThürOVG, Beschl. v. 18.03.2011 - 2 EO 471/09 - juris, Rdn. 35 bis 37, m.w.N.).

    Eine "eigene" Prognose über den Inhalt einer solchen neuen Auswahlentscheidung ist dem Gericht in einem solchen Fall verwehrt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 18.03.2011 - 2 EO 471/09 - juris, Rdnr. 85).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2012 - 5 ME 121/12

    Anspruch eines Beamten gegenüber dem Dienstherrn auf Zuweisung von

    Auszug aus VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13
    Eine gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist, oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung vorweggenommen wird (so ausdrücklich: OVG Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 15.03.2013, - 1 B 133/13 -, juris Rdnr. 68; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.05.2013, - 5 ME 92/13 - juris Rdnr. 21 und v. 17.09.2012 - 5 ME 121/12 - BayVGH, Beschl. v. 15.05.2013, - 6 CE 13.591 -, Rdnr. 22).

    Die mittelbar-tatsächliche Begünstigung durch den Zugang zu Beförderungsmöglichkeiten reicht für die Begründung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die rein objektive Verteilungsentscheidung nicht aus (OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.09.2012, 5 ME 121/12 - juris Rdnr. 13).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13
    Mit der Ernennung der Beigeladenen in das Beförderungsamt unter Einweisung in die zugehörige Planstelle würde sich da- mit der um die Ermessensfehlerhaftigkeit der Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit in der Hauptsache erledigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.07.2007 - 2 BvR 206/07- juris, Rdn. 14 ff.; BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 - juris, Rdn. 16 ff.; differenzierend BVerwGE, Urt. v. 04.11.2010, juris, Rdn. 27 ff.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13
    Mit der Ernennung der Beigeladenen in das Beförderungsamt unter Einweisung in die zugehörige Planstelle würde sich da- mit der um die Ermessensfehlerhaftigkeit der Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit in der Hauptsache erledigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.07.2007 - 2 BvR 206/07- juris, Rdn. 14 ff.; BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 - juris, Rdn. 16 ff.; differenzierend BVerwGE, Urt. v. 04.11.2010, juris, Rdn. 27 ff.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13
    Wird der Bewerbungsverfahrensanspruch durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, ergibt sich daraus zwar regelmäßig kein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens; der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - juris, Rdn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 B 133/13

    Beförderungsrunde für Telekom-Beamte

    Auszug aus VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13
    Eine gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist, oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung vorweggenommen wird (so ausdrücklich: OVG Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 15.03.2013, - 1 B 133/13 -, juris Rdnr. 68; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.05.2013, - 5 ME 92/13 - juris Rdnr. 21 und v. 17.09.2012 - 5 ME 121/12 - BayVGH, Beschl. v. 15.05.2013, - 6 CE 13.591 -, Rdnr. 22).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13
    Eine gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist, oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung vorweggenommen wird (so ausdrücklich: OVG Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 15.03.2013, - 1 B 133/13 -, juris Rdnr. 68; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.05.2013, - 5 ME 92/13 - juris Rdnr. 21 und v. 17.09.2012 - 5 ME 121/12 - BayVGH, Beschl. v. 15.05.2013, - 6 CE 13.591 -, Rdnr. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09

    Zur Zulässigkeit der ausnahmslos erfolgten Verteilung von Beförderungsstellen auf

    Auszug aus VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13
    Nach einer abweichenden Auffassung liegt die Entscheidung des Dienstherrn, in welchem Umfang er Beförderungsstellen für unterschiedliche Einheiten oder Beförderungskreise bereithält, nicht im allein objektiven Interesse, sondern tangiert auch die Rechte des Beamten aus Art. 33 Abs. 2 GG (so z.B. VG Darmstadt, Beschl. v. 15.02.2013, - 1 L 1653.12DA, juris Rdnr. 51; vermittelnd: OVG Magdeburg v. 18.08.2009 - 1 M 54/09, juris Rdnr. 15).
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 6 CE 13.591

    Bundesbeamtenrecht; Beförderungskonkurrenz; Deutsche Telekom (Beförderungsrunde

    Auszug aus VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13
    Eine gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist, oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung vorweggenommen wird (so ausdrücklich: OVG Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 15.03.2013, - 1 B 133/13 -, juris Rdnr. 68; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.05.2013, - 5 ME 92/13 - juris Rdnr. 21 und v. 17.09.2012 - 5 ME 121/12 - BayVGH, Beschl. v. 15.05.2013, - 6 CE 13.591 -, Rdnr. 22).
  • OVG Thüringen, 24.10.2014 - 2 EO 457/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei Auswahl nach den bekleideten Dienstposten und

    Dabei kann hier offen bleiben, ob im Hinblick auf die vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnte Einschränkung des Zugangs zur Bewerberauswahl durch nicht leistungsbezogene Kriterien (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Juris) die Entscheidung des Dienstherrn, in welchem Umfang er Beförderungsstellen für unterschiedliche Einheiten oder Beförderungskreise bereithält, an und ggf. in welchem Umfang auch an Art. 33 Abs. 2 GG zu messen ist (so z.B. VG Darmstadt, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 L 1653.12DA - Juris, Rn. 51, a.A. HessVGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 B 829/13 - n.v.; vermittelnd: OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 M 54/09 - Juris, Rn. 15), oder sich dem als Maßnahme der Stellenbewirtschaftung, die allein objektiven Interessen dient, vollständig entzieht (VG Weimar, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We - und vom 2. April 2014 - 1 E 926/13 We - n. v.).
  • VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21

    Stellenzuweisung zu einem bestimmten Beförderungskreis; Zulässigkeit eines

    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, juris; Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We -, juris sowie Beschluss vom 2. April 2014 - 1 E 926/13 Ge -).(Rn.33).

    Eine gerichtliche Kontrolle ist deshalb darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 2 EO 94/15 -, a. a. O.; Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We -, juris sowie Beschluss vom 2. April 2014 - 1 E 926/13 Ge -).

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